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Freedom Day: Ein Ende in Sicht?

Hach, ist es nicht schön? Die Natur erblüht, die Tage werden wieder länger und man hat endlich einen guten Grund, um den kratzigen Pullover, den man von Oma zu Weihnachten bekommen hat, nicht anzuziehen. Ja, der Frühling ist wahrlich eine schöne Jahreszeit. Wie jedes Jahr bringt er uns auch diese Jahr lang ersehnte Lockerungen. Zugegeben, die Lage zwischen Russland und der Ukraine hat sich nicht wirklich gelockert, aber da war doch noch ein anderes großes Thema, das uns seit geraumer Zeit beschäftigt…Klimawandel? Ne, den ignorieren wir schon seit mindestens einem Jahrhundert… Umweltverschmutzung? Auch nicht wirklich…. Ah, ich hab’s! Die Corona-Pandemie! Es wird wieder wärmer und mit steigender Temperatur, schmelzen die Maßnahmen nur so dahin. Die Bundesregierung hat für den März einen 3-Stufen-Plan für Lockerungen ausgearbeitet.

Stufe 1

Seit dem 1. März ist die private Versammlungsbeschränkung für alle Geimpften oder Genesenen aufgehoben. Nicht-Geimpfte dürfen sich weiterhin nur mit 2 Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Allerdings fiel die bundesweite 2G-Regel im Einzelhandel, sodass auch Nicht-Geimpfte diese Geschäfte wieder betreten durften.
Dennoch gilt dort weiterhin eine Maskenpflicht.

Stufe 2

Am 4. März wurde bundesweit die 3G-Regelung im Bereich der Gastronomie und in Hotels eingeführt. Desweiteren wurde die Höchstanzahl an Zuschauern bei Großveranstaltungen, wie z.B. im Sport, erweitert. In geschlossenen Räumen sind jetzt bis zu 6.000 und im Freien sogar bis zu 25.000 Gäste erlaubt.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

„Das Land zwischen den Meeren“ ist allen anderen einen Tag voraus. In Schleswig-Holstein galten die obrigen, sowie die zugleich folgenden Regelungen schon ab dem 3. März. Wie auch in den anderen Bundesländern sind bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen maximal 6.000 Besucher zugelassen, wobei weiterhin die 2G-Regeln gelten, es sei denn, es sind unter 500 Gästen anwesend, dann gilt 3G. Unabhängig von der Besucherzahl muss ein Konzept mit festen Steh- und Sitzplätzen vorliegen. Unter freiem Himmel gelten andere Bedingungen. Bis zur 500-Besucher-Hürde gibt es hier keinerlei Vorschriften. Sollte diese Hürde allerdings überschritten werden, gilt weiter hin 2G. Bei Versammlungen in geschlossenen Räumen gelten die bekannten Regeln. Bei Versammlungen im Freien gilt nur die Maskenpflicht. Die Diskotheken und ähnliche Einrichtungen erhalten eine Sonderbehandlung. Sie dürfen nur unter 2G+-Auflagen öffnen, sind dafür aber von der Maskenpflicht befreit. Weitere Erleichterungen gibt es in Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Einrichtungen für den Sportbetrieb, Beherbergungsbetriebe und touristische Reiseverkehr gilt 3G, statt 2G.

Stufe 3

Am 20. März, dem sogenannten „Freedom Day“ , sollen alle Schutzmaßnahmen einschlielichder Homeoffice-Pflicht entfallen. Im Gegensatz zu den 2G-, 3G- oder 2G+-Regelungen wird die Maskenpflicht zusammen mit dem Abstandgebot, allgemeinen Hygienevorgaben und, im schlimmsten Fall, der Testpflicht vorerst bestehen bleiben.

Andere Lockerungen

Abgesehen von dem 3-Stufen-Plan hat die Bund-Länder-Konferenz noch weiter Änderungen ergeben. Momentan gibt es keine als „Hochrisikogebiet“ eingestufte Länder, sodass das Einreisen in die Bundesrepublik nun deutlich weniger Stress bereithält. Desweiteren hat das Robert-Koch-Institut die Dauer des Genesen-Statuses auf 3 Monate verkürzt. Diese Entscheidung sorgte für einigen Unmut und das Bundesgesundheitsministerium wird von nun an über die Dauer des Status entscheiden. In der Diskussion steht immer noch die Impflicht, obwohl Kanzler Olaf Scholz und seine Regierung sich einig sind, dass wir eine Impflicht für alle brauchen, um eine Belastung des Gesundheitsministerium zu verhindern. Gelten sollen diese Regeln bis zum Herbst 2022, da dann eine neue Corona-Welle droht und für den Fall der Fälle beinhaltet der 3-Stufen-Plan eine Notbremse. Sollten es in der Zeit zwischen März und Semptember zu einer unvorhergesehenen Welle kommen, können die Maßnahmen sofort wieder verschärft werden.

Stand: 9.3.2022

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